KOAH 2 Greifswald
Inobhutnahme für Kinder und Jugendliche sowie dem Angebot für Jugendliche ab 16 Jahren "Bett ohne Bedingungen"
Kapazität 4 Plätze
Inobhutnahme § 42 SGB VIII
Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft. Sie sind gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft mit eigenen Grundrechten und Ansprüchen, insbesondere sozial benachteiligte. Ziel der Arbeit in den Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt ist die Förderung der ganzheitlichen Entwicklung der Kinder.
Unter Inobhutnahme wird die vorläufige Unterbringung eines Kindes oder eines Jugendlichen verstanden, welches sich in einer akuten Notlage befindet. Diese Notlagen können für jede Person ganz individuell sein; sie vereint jedoch, dass eine Gefährdung für den*die Jugendliche*n vorliegt. Diese kann den Körper, den Geist oder die Seele betreffen und hat zur Folge, dass nicht länger für die Sicherheit der Kinder / der Jugendlichen gesorgt werden kann.
Die Einrichtung mit der passenden Umgebung bietet den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, zur Ruhe zu kommen und mit Fachkräften über die Notlage zu sprechen, sodass ein gemeinsamer Weg ausgearbeitet werden kann, um diese Krise zu bewältigen.
Das Ziel der Fachkräfte und des Angebotes der Inobhutnahme besteht darin, den Kindern und Jugendlichen einen Schutzraum zu bieten und gleichzeitig ein Angebot von verschiedenen fachlichen Institutionen bereitzustellen, die diese unterstützen können. Daher besteht eine Kooperation mit weiteren Einrichtungen wie zum Beispiel der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Einrichtung in Ueckermünde. Außerdem gibt es einen engen Kontakt mit dem Jugendamt, sodass multidisziplinär mit den Kindern- und Jugendlichen gearbeitet werden kann. Die Angebote und die Umsetzung der Inobhutnahme erfolgt auf den gesetzlichen Grundlagen nach §42 SGB VIII, §§8a SGB VIII, §1666 BGB und natürlich den Bestimmungen zum Datenschutz (Kapitel 4 SGB VIII).
Im Fokus steht das Ziel, die Krisensituation zu bewältigen, die Kinder und Jugendlichen zu stabilisieren und zu entlasten. Die Fachkräfte, die jederzeit vor Ort sind, sind darin geschult, in kindeswohlgefährdenden Situationen zu agieren und es gibt bestehende Konzepte, die geeignete Maßnahmen im Fall einer Krisensituation umfassen. Das Wohl der Kinder und Jugendlichen, ihre Sicherheit und ihre eigene Meinung stellen dabei oberste Priorität dar.
Wir bieten vor Ort die Möglichkeit der Inobhutnahme von 4 Plätzen in Einzelzimmern.
Die Aufnahmekriterien noch einmal in Kurzfassung:
Inobhutnahmen erfolgen bei Kindern und Jugendlichen, die
- um Obhut bitten,
- bei denen eine dringende Gefahr für das leibliche/geistige/seelische Wohl besteht.
Kinder und Jugendliche können nicht aufgenommen werden, wenn
- es durch die Personen konkrete Gewaltandrohungen an die Mitarbeiter*innen und anderen Kinder/Jugendliche gibt und ein hohes Maß an Aggressivität vorliegt,
- gerichtlich freiheitsentziehende Maßnahmen vorliegen.
Das Angebot BoB „Bett ohne Bedingungen“ mit 2 Plätzen richtet sich an Jugendliche ab 16 Jahren, die:
- sich in krisenhaften Lebensumständen befinden
- von Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind
- bereits mehrere gescheiterte Jugendhilfemaßnahmen durchlaufen haben
- aktuell keine Angebote der Jugendhilfe annehmen können oder wollen
- eine fehlende oder eingeschränkte Mitwirkungsbereitschaft aufweisen
Nicht aufgenommen werden Kinder und Jugendliche:
- mit einer erheblichen Aggressivität und konkreten Gewaltandrohungen, die die Sicherheit und das Wohl anderer Kinder und der Mitarbeiter konkret gefährden,
- mit gerichtlich angeordneten freiheitsentziehenden Maßnahmen.
Für Fragen zu der Unterbringung oder der weiteren konzeptionellen Umsetzung stehen wir als Team von KOAH natürlich jederzeit zur Verfügung.
Adresse
KOAH 2
Mendelejewweg 16a
17491 Greifswald
Kapazität
4 Plätze Inobhutnahme
2 Plätze BoB