
Betreuungsbüro Neubrandenburg
Für Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit, geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu regeln, kann eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden (Betreuungsrecht geregelt nach § 1896 BGB).
Die Wünsche des*der Betroffen*in und dessen*deren Wohlergehen stehen im Vordergrund. Ziel ist es, den hilfsbedürftigen Menschen größtmöglichen Schutz zu bieten, aber auch ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung. Die Tätigkeiten des*der Betreuer*in werden durch das zuständige Betreuungsgericht kontrolliert.
Das Betreuungsrecht regelt, ob und in welchem Umfang eine Betreuung eingerichtet wird und wer diese übernehmen kann. Es können ehrenamtliche oder professionell tätige Betreuer*innen bestellt werden. Desweiteren wird die voraussichtliche Dauer der Anordnung geregelt. Eine Betreuung kann jederzeit wieder aufgehoben werden, wenn diese - z. B. aufgrund einer Verbesserung des gesundheitlichen Zustandes - nicht mehr erforderlich ist. Die Aufgabenkreise, wie z. B. Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Wohnungsangelegenheiten bestimmen konkret, in welchen Bereichen der*die Betreuer*in tätig sein soll.
Die Mitarbeiter*innen des Betreuungsbüros vom AWO Kreisverband Neubrandenburg-Ostvorpommern e.V. haben langjährige Erfahrungen und übernehmen selbst schwierige Betreuungen.
Wir vertreten Sie gegenüber
- Behörden
- Banken
- Krankenkassen
- Ärzt*innen
- Versicherungen
Wir beraten und begleiten ehrenamtliche Betreuer und bieten Fortbildungen zu allen Fragen der Betreuung und Vorsorge an.
Gefördert durch:



Telefon: 0395 351 752 11
Handy: 0152 292 737 37
Handy: 0152 292 737 37
Adresse
Betreuungsbüro Neubrandenburg
Juri-Gagarin-Ring 29
17036 Neubrandenburg
Juri-Gagarin-Ring 29
17036 Neubrandenburg